Rechtsprechung
   BVerwG, 21.03.2012 - 2 B 18.11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,8718
BVerwG, 21.03.2012 - 2 B 18.11 (https://dejure.org/2012,8718)
BVerwG, Entscheidung vom 21.03.2012 - 2 B 18.11 (https://dejure.org/2012,8718)
BVerwG, Entscheidung vom 21. März 2012 - 2 B 18.11 (https://dejure.org/2012,8718)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,8718) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    BeamtBeurtV SN 1998, BeamtBeurtV SN 2006
    Dienstliche Beurteilung; Ermittlung eines Gesamturteils

  • Wolters Kluwer

    Bildung des Beurteilungsergebnisses eines Steuerinspektors nach dem arithmetischen Mittel der bei den Blöcken der Leistungsmerkmale und Befähigungsmerkmale vergebenen Punkte

  • rewis.io

    Dienstliche Beurteilung; Ermittlung eines Gesamturteils

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1
    Bildung des Beurteilungsergebnisses eines Steuerinspektors nach dem arithmetischen Mittel der bei den Blöcken der Leistungsmerkmale und Befähigungsmerkmale vergebenen Punkte

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 21.03.2012 - 2 B 18.11
    Grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer Weiterentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird (stRspr, u.a. Beschluss vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 ).
  • BVerwG, 24.11.1994 - 2 C 21.93

    Laufbahnrecht - Gesamtbeurteilung - Berechnungsmethode

    Auszug aus BVerwG, 21.03.2012 - 2 B 18.11
    Denn bei der Bildung des Gesamturteils wird u.a. die unterschiedliche Bedeutung der Einzelbewertungen wertend berücksichtigt, indem diese allgemein oder in Beziehung auf das ausgeübte Amt gewichtet werden (Urteile vom 24. November 1994 - BVerwG 2 C 21.93 - BVerwGE 97, 128 und vom 21. März 2007 - BVerwG 2 C 2.06 - Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 27).
  • BVerwG, 09.12.1994 - 11 PKH 28.94

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 21.03.2012 - 2 B 18.11
    Dies gilt nur dann nicht, wenn die Klärung noch für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft von Bedeutung ist (Beschluss vom 9. Dezember 1994 - BVerwG 11 PKH 28.94 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 4).
  • BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95

    Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher

    Auszug aus BVerwG, 21.03.2012 - 2 B 18.11
    Das die Zulassung der Revision rechtfertigende Ziel, mit der Revision der Erhaltung der Rechtseinheit oder der Weiterentwicklung des Rechts zu dienen, kann nicht mehr erreicht werden, wenn sich die zu klärende Rechtsfrage im Zusammenhang mit auslaufendem Recht stellt und ihrer Beantwortung deshalb nicht für die Zukunft richtungsweisend sein kann (Beschluss vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziffer 1 VwGO Nr. 9 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.03.2007 - 2 C 2.06

    Dienstliche Beurteilung; Information des Beurteilers über die Leistungen des

    Auszug aus BVerwG, 21.03.2012 - 2 B 18.11
    Denn bei der Bildung des Gesamturteils wird u.a. die unterschiedliche Bedeutung der Einzelbewertungen wertend berücksichtigt, indem diese allgemein oder in Beziehung auf das ausgeübte Amt gewichtet werden (Urteile vom 24. November 1994 - BVerwG 2 C 21.93 - BVerwGE 97, 128 und vom 21. März 2007 - BVerwG 2 C 2.06 - Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 27).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.01.2017 - 4 S 2241/16

    Dienstliche Beurteilung mit Bildung eines Gesamturteils

    Bei dienstlichen Beurteilungen, bei denen die Bildung eines Gesamturteils vorgesehen ist, mit dem die Einzelwertungen in einer nochmaligen eigenständigen Wertung zusammengefasst werden, verbietet sich nicht nur die rein rechnerische Ermittlung des Gesamturteils (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.03.2007 - 2 C 2/06 - und Beschluss vom 21.03.2012 - 2 B 18/11 -), sondern auch der Rückgriff auf das arithmetische Mittel der Einzelbewertungen zur Begründung eines Beurteilungsvorsprungs bei gleichem Gesamturteil.

    Bei dienstlichen Beurteilungen, bei denen, wie hier, die Bildung eines Gesamturteils vorgesehen ist, mit dem die Einzelwertungen in einer nochmaligen eigenständigen Wertung zusammengefasst werden, verbietet sich die rein rechnerische Ermittlung des Gesamturteils (vgl. BVerwG, Urteil vom - 2 C 2.06 - und Beschluss vom 21.03.2012 - 2 B 18.11 -, jeweils Juris m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.2019 - 6 A 420/19

    Dienstliche; Beurteilung; Endbeurteiler; Abweichungsbegründung; Quervergleich;

    vgl. etwa Urteile vom 2. März 2017 - 2 C 21.16 -, BVerwGE 157, 366 = juris Rn. 63, 71, und vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 -, a. a. O. Rn. 33; Beschluss vom 21. März 2012 - 2 B 18.11 -, juris Rn. 7 m. w. N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2019 - 6 B 852/19

    Beförderungskonkurrenz; Frauenförderung; Öffnungsklausel; starre; Quote;

    vgl. etwa Urteile vom 2. März 2017 - 2 C 21.16 -, BVerwGE 157, 366 = juris Rn. 63, 71, und vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 -, a. a. O. Rn. 33; Beschluss vom 21. März 2012 - 2 B 18.11 -, juris Rn. 7 m. w. N.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.09.2017 - 2 B 11352/17

    Beurteilungs- und Beförderungssystem für die in der rheinland-pfälzischen Justiz

    b) Die Auswahlentscheidung des Antragsgegners verstößt im Hinblick auf die ihr zugrunde liegenden Beurteilungen auch nicht gegen den vom Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung aufgestellten Grundsatz, wonach sich "ohne entsprechende Rechtsgrundlage" das Gesamturteil in dienstlichen Beurteilungen der Beamten nicht aus dem arithmetischen Mittel ergeben darf (so etwa Urteil vom 24. November 1994 - 2 C 21.93 -, BVerwGE 97, 128 [132]; Urteil vom 21. März 2007 - 2 C 2.06 -, Buchholz 232.1§ 40 BLV Nr. 27; Beschluss vom 21. März 2012 - 2 B 18.11 -, juris).

    Auch dies belegt, dass eine "rein rechnerische Ermittlung" (BVerwG, Beschluss vom 21. März 2012 - 2 B 18.11 -, juris Rn. 7) der Gesamtbeurteilung im Personalbereich der Justiz und des Justizvollzugs nicht erfolgt.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.09.2017 - 2 B 11207/17

    Beamtenrechtliches Auswahlverfahren in der rheinland-pfälzischen Justiz; Rügen

    b) Die Auswahlentscheidung des Antragsgegners verstößt im Hinblick auf die ihr zugrunde liegenden Beurteilungen auch nicht gegen den vom Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung aufgestellten Grundsatz, wonach sich "ohne entsprechende Rechtsgrundlage" das Gesamturteil in dienstlichen Beurteilungen der Beamten nicht aus dem arithmetischen Mittel ergeben darf (so etwa Urteil vom 24. November 1994 - 2 C 21.93 -, BVerwGE 97, 128 [132]; Urteil vom 21. März 2007 - 2 C 2.06 -, Buchholz 232.1§ 40 BLV Nr. 27; Beschluss vom 21. März 2012 - 2 B 18.11 -, juris).

    Auch dies belegt, dass eine "rein rechnerische Ermittlung" (BVerwG, Beschluss vom 21. März 2012 - 2 B 18.11 -, juris Rn. 7) der Gesamtbeurteilung im Personalbereich der Justiz und des Justizvollzugs nicht erfolgt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2019 - 6 A 3974/18

    Neuerstellung einer dienstlichen Beurteilung als Anspruch eines

    vgl. etwa Urteile vom 2. März 2017 - 2 C 21.16 -, BVerwGE 157, 366 = juris Rn. 63, 71, und vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 -, a. a. O. Rn. 33; Beschluss vom 21. März 2012 - 2 B 18.11 -, juris Rn. 7 m. w. N.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.06.2020 - 4 S 7.20

    Zur Notwendigkeit einer gesonderten Begründung, wenn das Gesamturteil einer

    Damit ist eine unzulässige Arithmetisierung bei der Bildung der Gesamtnote - wie sie das Verwaltungsgericht befürchtet - schon deshalb ausgeschlossen, weil die Gesamtnote aus den bereits "vorgewichteten" einzelnen Leistungsmerkmalen ermittelt wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. März 2012 - 2 B 18.11 - juris Rn. 7).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.06.2015 - 4 S 2375/14

    Fortbestehen des Rechtsschutzinteresses bei Anfechtung einer aus Anlass eines

    Dabei kommt es aber maßgeblich darauf an, ob und wie das Erfordernis der Bildung eines Gesamturteils in den jeweils einschlägigen Rechtsgrundlagen (vgl. etwa § 49 Abs. 3 BLV) vorgesehen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.11.1994 - 2 C 21.93 - , BVerwGE 97, 128; Beschlüsse vom 21.03.2012 - 2 B 18.11 -, Juris und vom 16.07.2013 - 1 WB 43.12 -, Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 87).
  • VG Frankfurt/Oder, 20.02.2021 - 2 L 587/20
    Damit ist eine unzulässige Arithmetisierung bei der Bildung der Gesamtnote - wie sie das Verwaltungsgericht befürchtet - schon deshalb ausgeschlossen, weil die Gesamtnote aus den bereits "vorgewichteten" einzelnen Leistungsmerkmalen ermittelt wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. März 2012 - 2 B 18.11 - juris Rn. 7).
  • VG Minden, 28.02.2020 - 12 L 1027/19
    vgl. etwa Urteile vom 2. März 2017 - 2 C 21.16 -, juris Rn. 63, 71; und vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 -, juris Rn. 33; Beschluss vom 21. N. 2012 - 2 B 18.11 -, juris Rn. 7 m. w. N.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht